Welche Nachteilsausgleiche können Studierende mit einer Migräne beantragen? Hier erfahrt ihr wertvolle Ratschläge zum Studium mit Migräne und Tipps für eine stressfreie Prüfungszeit.

Millionen von Studierenden in Deutschland befinden sich zurzeit in den stressigen Prüfungsphasen der Universitäten und können es kaum abwarten, bis die lang ersehnten Semesterferien endlich anfangen. Doch auch wenn die 8 – 10 Wochen vorlesungsfreie Zeit erst einmal ziemlich verlockend klingen, haben die meisten Studierenden in den Semesterferien nicht wirklich frei. Es stehen Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Ausarbeitungen und Klausuren auf der To-Do-Liste. Das einzige, dass in diesen Wochen entfällt, sind die Präsenzzeiten in den Hörsälen und Seminarräumen, doch für Faulenzen in den Ferien bleibt keine Zeit.
»Mein Monat hat nur 20 Tage.«
Man muss sich seine vorlesungsfreie Zeit sehr gut einteilen, um vorbereitet genug an den Klausurterminen teilnehmen und Abgabefristen für Hausarbeiten einhalten zu können. Doch was machen Studierende, die unter chronischen Erkrankungen wie Migräne leiden und rund ein Drittel des Monats oder mehr mit Schmerzen im Bett verbringen? Die Aufgaben, die andere (gesunde) Studierende an 30 Tagen im Monat abarbeiten können, müssen Migräniker an 20 oder weniger Tagen erledigen.
In Deutschland leben circa 9 Millionen Menschen mit Migräne. Diese Erkrankung schränkt Betroffene nicht nur in ihrem Alltag, sondern auch in ihrer Arbeitsleistung, ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer Lebensqualität ein. Je nach Ausprägung und Attackenhäufigkeit ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Migräne-Betroffene können den Grad ihrer Behinderung (GdB), beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen, feststellen lassen. Dazu stellt man einen Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) an das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt, welches sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen richtet.
Je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und der Ausprägung der Begleiterscheinungen, ist bei Migräne die Anerkennung folgender Grade von Schwerbehinderung möglich:
Doch auch in den Hochschulgesetzen der Bundesländer ist festgelegt, dass Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden dürfen. Prüfungsordnungen müssen so gestaltet sein, dass die besonderen Belange von Betroffenen berücksichtigt werden und die Chancengleichheit im Studium gewahrt bleibt.
Durch gezielte Unterstützung von Hochschulen und Studentenwerken können Nachteile für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ausgeglichen werden.
Wenn du an einem Studium interessiert bist, kannst du dich bei den zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen informieren und dort Fragen zum Studienangebot, Studienablauf, zu Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungsverfahren und zu Finanzierungsmöglichkeiten stellen. Außerdem bieten viele Studienberatungsstellen auch Sprechstunden und Einzel- oder Gruppenberatung an. An überregionalen Reha-Messen kannst du teilnehmen, um dich von Verbänden behinderter und chronisch kranker Studierender beraten zu lassen.
An jeder Hochschule arbeiten außerdem Behindertenbeauftragte, die Studieninteressierte zum Nachteilsausgleich bei der Zulassung, im Studium oder bei Prüfungen beraten. Sie unterstützen dich bei der Studienorganisation und vermitteln zwischen Studierenden und Lehrenden, wenn Probleme auftauchen.
Auf der Seite des Deutschen Studentenwerks findest du Behindertenbeauftragte in deiner Nähe: http://www.studentenwerke.de/de/beauftragte
Es stellen sich eine Menge Fragen bezüglich der passenden Hochschulart, Studium oder Ausbildung, Vollzeit-, Teilzeit-, Dual- oder Fernstudium, dem Studienort, dem angestrebten Studienabschluss, der Studienzulassung etc. Je nach Schwere deiner Erkrankung solltest du diese in deiner Studienvorbereitung berücksichtigen und mit einplanen.
Im Internet findest du ausführliches Informationsmaterial zu einzelnen Berufsfeldern und Studiengängen. Wenn du dir noch unsicher bist, kannst du Beratungsangebote der Arbeitsagenturen oder Studienberatungsstellen, Hochschulinformationstage, Self-Assessments, Eignungstest im Internet und Bildungsmessen nutzen, um deine Berufswahl zu konkretisieren und eine geeignete Studienwahl zu treffen.
Hochschulen sind dazu verpflichtet, die Belange von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. »Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.« (§ 2 Abs. 4 Satz 2 Hochschulrahmengesetz)
Individuelle Belange von gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden sollten in Lehrveranstaltungen von Lehrenden und Mitstudierenden berücksichtigt werden, um ein möglichst diskriminierungsfreies, inklusives und für alle akzeptables Lernumfeld zu schaffen und gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt sowie Kompromissbereitschaft zu fördern. Wenn du unter einer chronischen Erkrankung wie Migräne leidest, wendest du dich am besten möglichst früh an die jeweiligen Beratungsstellen.
In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, seine Kommilitonen und Kommilitoninnen einzubeziehen und zu informieren. Falls Lehrende trotz Aufklärung auf deine Erkrankung keine Rücksicht nehmen, und sich daraus maßgebliche Nachteile ergeben, kannst du den Behindertenbeauftragten deiner Hochschule bzw. deines Bundeslandes kontaktieren.
Sowohl in Prüfungen als auch in Vorlesungen, Seminaren, Exkursionen und der privaten Vor- und Nachbereitung des Lernstoffs kannst du aufgrund deiner Beeinträchtigung benachteiligt sein. Dies zu kommunizieren ist das A und O.
Sei Experte in deiner eigenen Sache und spreche mit Dozenten und Dozentinnen über deine Beeinträchtigungen, kläre im Gespräch offene Fragen und räume Missverständnisse aus dem Weg.
In vielen Studien- und Prüfungsordnungen stehen genaue Vorgaben zum Studienverlauf. Gerade Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben oft Schwierigkeiten, die Anwesenheitspflicht zu erfüllen, Praktika oder Auslandsaufenthalte ins Studium zu integrieren und die Vielzahl von Leistungsnachweisen zeitgemäß zu absolvieren. Doch es gibt gute Nachrichten! Die Prüfungsbedingungen können angepasst und individuelle Nachteile ausgeglichen werden, um chancengleiche Teilhabe zu gewährleisten und Diskriminierung zu vermeiden. Diese Nachteilsausgleiche sind jedoch keinesfalls »Vergünstigungen«, sondern kompensieren beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen.
»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (…) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« (Artikel 3 Grundgesetz)
Auch das Hochschulrahmengesetz (HRG) verankert diesen Anspruch auf modifizierte Studien- und Prüfungsbedingungen von betroffenen Studierenden. Doch diese müssen einen Nachteilsausgleich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder amtlich festgestellten Behinderung vor dem Prüfungsausschuss begründen. Betroffene Studierende müssen darstellen, in welcher Weise ihre Beeinträchtigung die Durchführung des Studiums oder die Teilnahme an Prüfungen erschwert, denn nur konkrete Teilhabedefizite können kompensiert werden. Diese Auswirkungen müssen nachvollziehbar beschrieben werden, und im Einzelfall durch vorhandene ärztliche Bescheinigungen oder Belege bewiesen werden. Der mögliche Nachteilsausgleich liegt jedoch auch immer im Ermessensspielraum der jeweiligen Prüfer und Prüferinnen des Prüfungsamts. Die Anträge sollten rechtzeitig und immer schriftlich gestellt werden und nicht nur auf mündlichen Absprachen zwischen Dozenten und Studierenden beruhen.
Leidest du unter einer chronischen Migräne und weißt nicht, wie du dein Studium finanzieren sollst, kannst du dich an Sozialberatungs- und Studienfinanzierungsberatungsstellen der Studentenwerke wenden, und dich dort darüber informieren, welche Kostenträger unter welchen Bedingungen welche Kosten übernehmen. Im Rahmen des BAfög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) kann deine Beeinträchtigung zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
Quelle:
http://www.studentenwerke.de/de/behinderung
Weitere Beratungsangebote des Deutschen Studentenwerkes unter: http://www.studentenwerke.de/de/content/beratungsangebote-f%C3%BCr-studieninteressierte-und-studierende